Heilpraktiker-Ausbildung
 

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Wer in Deutschland Heilkunde ausüben will, muss Arzt oder Heilpraktiker sein. Das Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939 bietet Nicht-Ärzten die Möglichkeit, eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erhalten. Das Gesetz verlangt, dass der Antragsteller nachweist, dass er “keine Gefahr für die Volksgesundheit” ist. Was verbirgt sich nun hinter dieser Formulierung?



Der Heilpraktiker arbeitet mit naturheilkundlichen Methoden. Er wählt dazu unterschiedliche Verfahren, die darauf zielen, den Menschen auf einer ganzheitlichen Ebene, d.h. körperlich, emotional, mental und unter Einbeziehung seines psychosozialen Umfeldes in seiner Gesundheit zu unterstützen. Diese Methoden eignen sich für Kranke, die ihre Gesundheit wieder herstellen wollen und für Menschen, die ihre Gesundheit erhalten wollen. Außerdem können heilkundliche Methoden Tiefenentspannung und Regeneration oder Bewusstseinsprozesse fördern.

Dieses verantwortungsvolle Arbeiten setzt umfassende Kenntnisse des Heilpraktikers voraus. Zum einen sollte ein Heilpraktiker eine oder mehrere heilkundliche Methoden beherrschen und über ausreichende Erfahrung verfügen. Zum anderen ist eine medizinische Grundausbildung notwendig. Der Heilpraktiker hat vor allem die medizinischen Kenntnisse in einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt nachzuweisen.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker besteht daher aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst die medizinische Grundausbildung, mit der der Berufsanwärter die Prüfungsreife erhält. Lerninhalte der Grundausbildung sind u.a. Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, d.h. wie ist der Körper gebaut und wie funktioniert er, wie läuft das Zusammenspiel der einzelnen Organe im Organismus ab. Zudem sind umfassende Kenntnisse in Pathologie, in der Krankheitslehre, notwendig. Ein Heilpraktiker muss die aktuelle Situation eines Patienten erfassen können, Krankheiten diagnostizieren können. Zum Berufsalltag gehört es, evtl. Komplikationen vorauszusehen, einen Patienten rechtzeitig zum Arzt oder in die Klinik zu verweisen, wenn dies zur Sicherheit und zum Wohl des Patienten notwendig ist. Ein Heilpraktiker sollte Krankheiten erkennen können, die zu einer Epidemie führen können und daher entsprechende Behandlungen und / oder gar Vorsichtsmassnahmen verlangen. Kenntnisse in der Notfallmedizin sind daher genau so wichtig wie die Heilkunde selbst.

Der zweite Teil der Ausbildung umfasst die Heilkunde. Hier lernt der Heilpraktiker die Methoden, die er in seiner Praxis anwenden möchte. Er hat hierbei freie Wahl und kann sich für die Verfahren entscheiden, die am ehesten seinen Talenten und Fähigkeiten entsprechen.
In der amtsärztlichen Überprüfung werden bislang nur die medizinischen Grundlagen geprüft, nicht die Heilkunde. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei entsprechender medizinischer Qualifikation, d.h. wenn der Heilpraktiker “keine Gefahr für die Volksgesundheit” ist, er im Rahmen seiner Tätigkeit eine Sorgfaltspflicht walten lässt und nur die Methoden anwendet, die er erlernt hat, beherrscht und zum Wohle des Patienten einsetzt.

Viele Berufsanwärter entscheiden sich, die Ausbildung in Etappen zu durchlaufen, erwerben erst durch eine medizinische Grundausbildung die Prüfungsreife und wählen nach bestandener Prüfung eine heilkundliche Ausbildung. Oft zeigt die Grundausbildung, welche Fachrichtung am ehesten den persönlichen Neigungen entspricht, so dass die Ausbildung gezielt fortgesetzt werden kann. Natürlich kann auch beides parallel laufen, wenn genügend Zeit-, Geld- und Energieressourcen vorhanden sind.
Die Ausbildung endet mit der Überprüfung beim Gesundheitsamt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Multiple Choice Fragen, die zu 75 % richtig beantwortet werden müssen. Die mündliche überprüfung besteht aus einem Fachgespräch mit dem Amtsarzt, der evtl. auch praktische Fähigkeiten vom Prüfling demonstrieren und beschreiben lässt. Beim Nachweis der geforderten Kenntnisse erhält der Berufsanwärter die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.


Text von:
Hanne Edling, Heilpraktikerin
Brandaustr. 38b
12277 Berlin
Tel. 030 - 796 91 30 / 306 25 74