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Wer in Deutschland Heilkunde ausüben
will, muss Arzt oder Heilpraktiker sein. Das Heilpraktikergesetz aus dem
Jahre 1939 bietet Nicht-Ärzten die Möglichkeit, eine Erlaubnis zur
Ausübung der Heilkunde zu erhalten. Das Gesetz verlangt, dass der
Antragsteller nachweist, dass er “keine Gefahr für die Volksgesundheit”
ist. Was verbirgt sich nun hinter dieser Formulierung?
Der Heilpraktiker arbeitet mit naturheilkundlichen Methoden. Er wählt
dazu unterschiedliche Verfahren, die darauf zielen, den Menschen auf
einer ganzheitlichen Ebene, d.h. körperlich, emotional, mental und unter
Einbeziehung seines psychosozialen Umfeldes in seiner Gesundheit zu
unterstützen. Diese Methoden eignen sich für Kranke, die ihre Gesundheit
wieder herstellen wollen und für Menschen, die ihre Gesundheit erhalten
wollen. Außerdem können heilkundliche Methoden Tiefenentspannung und
Regeneration oder Bewusstseinsprozesse fördern.
Dieses verantwortungsvolle Arbeiten setzt umfassende Kenntnisse des
Heilpraktikers voraus. Zum einen sollte ein Heilpraktiker eine oder
mehrere heilkundliche Methoden beherrschen und über ausreichende
Erfahrung verfügen. Zum anderen ist eine medizinische Grundausbildung
notwendig. Der Heilpraktiker hat vor allem die medizinischen Kenntnisse
in einer Überprüfung durch das Gesundheitsamt nachzuweisen.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker besteht daher aus zwei Teilen. Der
erste Teil umfasst die medizinische Grundausbildung, mit der der
Berufsanwärter die Prüfungsreife erhält. Lerninhalte der Grundausbildung
sind u.a. Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, d.h. wie
ist der Körper gebaut und wie funktioniert er, wie läuft das
Zusammenspiel der einzelnen Organe im Organismus ab. Zudem sind
umfassende Kenntnisse in Pathologie, in der Krankheitslehre, notwendig.
Ein Heilpraktiker muss die aktuelle Situation eines Patienten erfassen
können, Krankheiten diagnostizieren können. Zum Berufsalltag gehört es,
evtl. Komplikationen vorauszusehen, einen Patienten rechtzeitig zum Arzt
oder in die Klinik zu verweisen, wenn dies zur Sicherheit und zum Wohl
des Patienten notwendig ist. Ein Heilpraktiker sollte Krankheiten
erkennen können, die zu einer Epidemie führen können und daher
entsprechende Behandlungen und / oder gar Vorsichtsmassnahmen verlangen.
Kenntnisse in der Notfallmedizin sind daher genau so wichtig wie die
Heilkunde selbst.
Der zweite Teil der Ausbildung umfasst die Heilkunde. Hier lernt der
Heilpraktiker die Methoden, die er in seiner Praxis anwenden möchte. Er
hat hierbei freie Wahl und kann sich für die Verfahren entscheiden, die
am ehesten seinen Talenten und Fähigkeiten entsprechen.
In der amtsärztlichen Überprüfung werden bislang nur die medizinischen
Grundlagen geprüft, nicht die Heilkunde. Der Gesetzgeber geht davon aus,
dass bei entsprechender medizinischer Qualifikation, d.h. wenn der
Heilpraktiker “keine Gefahr für die Volksgesundheit” ist, er im Rahmen
seiner Tätigkeit eine Sorgfaltspflicht walten lässt und nur die Methoden
anwendet, die er erlernt hat, beherrscht und zum Wohle des Patienten
einsetzt.
Viele Berufsanwärter entscheiden sich, die Ausbildung in Etappen zu
durchlaufen, erwerben erst durch eine medizinische Grundausbildung die
Prüfungsreife und wählen nach bestandener Prüfung eine heilkundliche
Ausbildung. Oft zeigt die Grundausbildung, welche Fachrichtung am
ehesten den persönlichen Neigungen entspricht, so dass die Ausbildung
gezielt fortgesetzt werden kann. Natürlich kann auch beides parallel
laufen, wenn genügend Zeit-, Geld- und Energieressourcen vorhanden sind.
Die Ausbildung endet mit der Überprüfung beim Gesundheitsamt. Die
Prüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen
Teil. Die schriftliche Prüfung umfasst 60 Multiple Choice Fragen, die zu
75 % richtig beantwortet werden müssen. Die mündliche überprüfung
besteht aus einem Fachgespräch mit dem Amtsarzt, der evtl. auch
praktische Fähigkeiten vom Prüfling demonstrieren und beschreiben lässt.
Beim Nachweis der geforderten Kenntnisse erhält der Berufsanwärter die
Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde.
Text von:
Hanne Edling, Heilpraktikerin
Brandaustr. 38b
12277 Berlin
Tel. 030 - 796 91 30 / 306 25 74
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