Fernstudium

>>> zu unserem Prüfungstrainer für die schriftliche Amtsarztprüfung

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  Die Ausbildung zum Heilpraktiker ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Sie können eine Heilpraktikerschule besuchen, einen Fernkurs belegen, oder sich das nötige Wissen mit Hilfe von Literatur aneignen.




Was Sie tun müssen: Sich zur Prüfung anmelden (wo, erfährt man beim örtlichen Gesundheitsamt), die Gebühren und Nebenkosten bezahlen (ca EUR 500.-) und die Prüfung bestehen.
Dazu müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein, einen Hauptschulabschluss besitzen, ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis und als ausländischer Mitbürger eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen zum ankreuzen, von denen mindestens 45 richtig beantwortet werden müssen. Dann wird man zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Ein Fernstudium ist für alle HP-Anwärter geeignet, die nicht in der örtlichen oder zeitlichen Lage sind, eine Schule zu besuchen.
Die nötigen Grundlagen wie Anatomie, pathologische Anatomie, Physiologie, Patophysiologie, Krankheitslehre, das Erkennen von Notfällen und lebensbedrohlichen Zuständen kann man auch in Ruhe zuhause mit Hilfe von Literatur oder Lehrbriefen lernen.

Für die HP-Prüfung ist es am Wichtigsten zu wissen, was man alles nicht behandeln darf und wann die rechtzeitige Überweisung zu einem Arzt angezeigt ist. Oberste Priorität für den Amtsarzt ist, dass der zukünftige Heilpraktiker nicht "zu einer Gefahr für die Volksgesundheit" wird. Ob dieser etwas von Homöopathie oder Craniosacraltherapie versteht, interessiert den Amtsarzt nicht. Das wird auch nicht geprüft.

Was bei einem Fernstudium wichtig ist, es sollten auch praktische Kurse angeboten werden, zu denen man dann auch einmal hinfahren muss. Sonst sitzt man irgendwann einmal seinem ersten Patienten gegenüber und muss ihn ausschließlich mit Bücherwissen behandeln. Man sollte zumindest einen Verband anlegen können, mit erster Hilfe vertraut sein, und je nach gewählter Fachrichtung eine Infusion oder Darmspülung vornehmen können.

Zum Vergleich: ein Medizinstudent muss nach erfolgtem Studium insgesamt ca. 18 Monate Praktikum gemacht haben, ehe er zum Examen zugelassen wird. Anschließend braucht der theoretische Arzt eine mindestens fünfjährige praktische Weiterbildung, bevor er einen Patienten eigenverantwortlich behandeln darf.
Praktikumsplätze für Heilpraktiker sind eher schwer zu finden, niemand will sich Konkurrenz großziehen.

Wenn Institute mit einem "staatlich genehmigten Fernkurs für Heilpraktiker" werben, sollte man etwas Vorsicht walten lassen. Jeder Fernkurs, egal welcher Art, muss staatlich genehmigt sein, sonst darf er nicht angeboten werden. Hier wird Augenwischerei betrieben.
Es gibt in Deutschland übrigens auch keine "nicht-staatlich zugelassene Heilpraktiker". Es besteht auch ein Unterschied zur Schweiz, dort dürfen Heilpraktiker keine invasiven Therapien wie "Infusionstherapie" ausüben.

Text © 2012 Robert Adé

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Institut für Fernstudium in Klassischer  Homöopathie

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