Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
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Tebonin mit Ginkgo-Spezielaextrakt



 
 
 

 

 

Frage 159:

Durch welches Gesetz ist dem Heilpraktiker der Umgang mit Opium D1 untersagt ?

1. StGB

2. HPG

3. AMG

4. BtMG

5. BGB

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Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 4

Opium ist der durch Anritzen gewonnene getrocknete Milchsaft unreifer, ausgewachsener Samenkapseln des zu den Mohngewächsen (Papaveraceae) gehörenden Schlafmohns. Die wirksamen Hauptbestandteile des Opiums sind die Alkaloide Morphin, Codein und Thebain. Das synthetische Diacetylmorphin, allgemein als Heroin bekannt, ist das weitest verbreitete illegale Morphin-Derivat. Neben seiner analgetischen (schmerzstillenden) Wirkung ist Opium auch krampflösend, appetithemmend und antidiarrhoisch (durchfalllindernd). Daneben wirkt es auch hypnotisch und beruhigend, weswegen es besonders in asiatischen Ländern als Rauschmittel verwendet wird. In Deutschland ist gegenwärtig Opium nur noch zur Behandlung chronischen Durchfalls verschreibungsfähig. Da Opium dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegt, bedarf dessen Verschreibung eines Betäubungsmittelrezeptformulars. Die homöopathische Potenz D1 entspricht einer Verdünnung von 1:10, hier unterliegt Opium noch dem Betäubungsmittelgesetz. Rezeptfrei ist Opium erst ab der Potenz D6 (entspricht einer Verdünnung von 1:1 Million).

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