Krankenversicherung
 

www.heilpraktik.de

 

 
 
 
 

 

Welche Leistungen übernimmt die Private Krankenversicherung im Bereich der Heilpraktik?
 



Wenn die Schulmedizin versagt oder nicht mehr anschlägt, wenden sich viele Patienten an einen Heilpraktiker. Dieser versucht auf schonende Art und Weise mithilfe alternativer Heilverfahren (u.a. Homöopathie, Chiropraktik und Akupunktur) unterschiedliche Krankheitsbilder zu verbessern und Schmerzen zu lindern.

Nicht nur in schwierigen Fällen weiß der Alternativmediziner Rat, oft wird er auch bei leichten Erkrankungen und unterstützend zur schulmedizinischen Therapie hinzugezogen. In den meisten Fällen übernimmt jedoch die gesetzliche Krankenversicherung nicht die Kosten für eine derartige Behandlungsmethode – wer hingegen privat versichert ist, muss in der Regel nichts für den Heilpraktiker bezahlen. Das hängt für gewöhnlich immer von der jeweiligen Tarifvereinbarung ab.

Eine Frage der Kosten

Wer die kostenlosen Leistungen im Bereich der Heilpraktik in Anspruch nehmen möchte, sollte eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen. Da jedoch nicht alle zu gleichen Teilen die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen, kann man sich bereits im Vorfeld über die unterschiedlichen Konditionen im Internet erkundigen, bevor man einen Wechsel vornimmt. In den verschiedenen Policen wird zudem aufgelistet, in welcher Höhe die anfallenden Kosten von der PKV übernommen werden können.

Die Gebühren und Leistungen im Überblick

Je nachdem, ob der Besuch beim Heilpraktiker nach der Gebührenordnung oder nach dem Hufelandverzeichnis (alle Heilverfahren, die in einem Verzeichnis aufgelistet sind und ständig aktualisiert werden) abgerechnet wird, übernimmt die Private Krankenversicherung die Kosten für die alternativen Behandlungsmethoden. Dadurch können die Patienten fast alle Möglichkeiten der Naturheilkunde ausschöpfen. Wer sich für eine Private Versicherung entscheidet, um alle Leistungen im Bereich der Heilpraktik in Anspruch nehmen zu können, dem sei an dieser Stelle gesagt, dass folgende Behandlungen dadurch abgedeckt werden: die Erstattung für Behandlungen durch einen Heilpraktiker, die Leistungen für homöopathische Medikamente, die Kostenerstattung (gemäß der Gebührenordnung) für Heilpraktiker und die Gesundheitsvorsorge (u.a. Schutzimpfungen, Krebsuntersuchungen).

Wechseln oder zusätzlich versichern lassen?

Natürlich besteht auch für gesetzlich versicherte Patienten ebenfalls die Möglichkeit, sich über eine Private Krankenversicherung für alternative Behandlungsmethoden bei einem Heilpraktiker und die damit verbundenen Kosten zusätzlich versichern zu lassen. Wer hingegen bereits bei einer PKV unter Vertrag steht, diese aber nicht alle Kosten für natürliche Heilverfahren übernimmt, kann sich ebenfalls zusätzlich versichern lassen oder seine Versicherung einfach wechseln. Am Ende steht es jedem Patienten frei, eine Versicherung zu wählen, die den persönlichen Ansprüchen und Bedürfnissen gerecht wird. Trotzdem kann es nie schaden, vor der Vertragsunterzeichnung die Konditionen verschiedener Versicherungen miteinander zu vergleichen, um das beste Angebot zu finden.

 


zur Startseite von www.heilpraktik.de