Bei Mohn denkt man unweigerlich an Opium, Morphium
und pfeifenrauchende alte Männer in chinesischen Opiumhöhlen. Dabei ist der
Mohn in keinster Weise exotisch, er wächst bei uns genauso gut und gerne wie
in Asien.
Er ist weltweit eines der ältesten Aphrodisiaka. Genutzt
werden meist der Saft und die Samen, die jetzt nicht wirklich halluzinogene
Wirkungen entfalten, aber trotzdem in vielen Liebestränken und in
Räucherwerken zu finden sind.
Die Mohnkapseln produzieren beim Anritzen einen Milchsaft,
der Opium genannt und entweder geraucht oder in Wein gelöst wird.
Auch Opiumtee ist gebräuchlich. Dazu kocht man pro Person
zwei Handvoll der Mohnkapseln mit doppelt soviel Wasser auf.
Der Schlafmohn (Papaver somniferum), den man nicht mit dem völlig
unwirksamen Klatschmohn (Papaver rhoes) verwechseln darf, enthält reichlich
Alkaloide, darunter das hypnotisch wirkende Morphin, Codein und das
Papaverin, ein Alkaloid, das den Blutandrang in die Schwellkörper des Penis
steigert.
1898 wurde vom Pharmakonzern BAYER aus Inhaltsstoffen des Mohns
Diacetylmorphin synthetisch hergestellt und unter dem Handelsnamen "Heroin"
als Medikament auf den Markt gebracht - als Beruhigungsmittel und mit einer
Werbekampagne in zwölf Sprachen angepriesen als "gegen die Erkrankungen der
Atemwege bei Kindern". Der Stoff sei ungefährlich, wurde von BAYER
behauptet, erzeuge keinerlei Abhängigkeit und sei sogar bei Darmkoliken von
Säuglingen wirksam. Heroin wurde schnell zum Kassenschlager. Erst ab 1920
wurde Heroin rezeptpflichtig, vorher war es frei verkäuflich.
1940 wurde die Produktion des "Kinderhustensaftes" durch BAYER
eingestellt, 1971 wurde Heroin mit dem Bundesbetäubungsmittelgesetz
endgültig verboten.
Auch der Schlafmohn fällt in Deutschland unter das
Betäubungsmittelgesetz, der Anbau im eigenen Garten ist
genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist die
Bundesopiumstelle.