Die Komplexmittelhomöopathie steht allerdings im Widerspruch zur klassischen
Homöopathie, deren Begründer Samuel Hahnemann (*
10. April 1755 in Meißen; † 2. Juli 1843 in Paris) in seinem Buch Organon schreibt:
„§ 273: In keinem Fall von Heilung ist es nöthig und deßhalb allein schon
unzulässig, mehr als eine einzige, einfache Arzneisubstanz auf einmal beim
Kranken anzuwenden. Es ist nicht einzusehen, wie es nur dem mindesten
Zweifel unterworfen sein könne, ob es naturgemäßer und vernünftiger sey, nur
einen einzelnen, einfachen, wohl gekannten Arzneistoff auf einmal in einer
Krankheit zu verordnen, oder ein Gemisch von mehreren, verschiednen. In der
einzig wahren und einfachen, der einzig naturgemäßen Heilkunst, in der
Homöopathie, ist es durchaus unerlaubt, dem Kranken zwei verschiedne
Arzneisubstanzen auf einmal einzugeben."
Dennoch: Wer heilt, hat Recht - auch die Homöopathie hat sich
weiterentwickelt, u.a. mit den sehr wirkungsvollen Komplexmitteln.
© 2012 Robert Adé