Nahrungsergänzung

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Was ein Nahrungsergänzungsmittel ist und was nicht, regelt die EU-Richtlinie 2002/46/EG. In der darauf basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein Nahrungsergänzungsmittel:

"ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird."
 
 
 

Die Mittel gehören rechtlich gesehen zu den Lebensmitteln und fallen in Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB). Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) aufgeführt.

Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine, Antioxidantien, Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin und Phytoöstrogene.

Aussagen zur Wirksamkeit sind schwer möglich, da Nahrungsergänzungen in der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken.

Textauszug von: http://de.wikipedia.org/wiki/Nahrungsergänzungsmittel
 

 


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