Nahrungsergänzung |
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Was ein Nahrungsergänzungsmittel ist und
was nicht, regelt die EU-Richtlinie 2002/46/EG. In der darauf
basierenden Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung ist ein
Nahrungsergänzungsmittel:
"ein Lebensmittel, das
- dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
- ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit
ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in
Zusammensetzung darstellt und
- in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen,
Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen
Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit
Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und
Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr
gebracht wird."
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Die Mittel gehören rechtlich gesehen zu den Lebensmitteln und fallen in
Deutschland unter die Regelungen des Lebensmittel- und Futtergesetzbuchs (LFGB).
Die erlaubten Inhaltsstoffe sind in Anhang 1 der
Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV)
aufgeführt.
Typische Inhaltsstoffe sind Mineralstoffe, Vitamine, Antioxidantien,
Anthocyane, Coenzym Q10, Kreatin, L-Carnitin und Phytoöstrogene.
Aussagen zur Wirksamkeit sind schwer möglich, da Nahrungsergänzungen in
der Regel eher unspezifisch und individuell unterschiedlich wirken.
Textauszug von:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nahrungsergänzungsmittel
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