Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
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Frage 129:

Die Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH) ist rechtlich gesehen bindend bei:

1. immer

2. nur gegenüber Kollegen

3. der Ausstellung von Rezepten

4. nur für die Behandlung von Patienten

5. nie 

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Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 5

Die Berufsordnung für Heilpraktiker wurde von den HP-Verbänden am 31. Oktober 1992 beschlossen. Sie stellt, soweit keine Gesetze, Verordnungen sowie die einschlägige Rechtsprechung angesprochen werden, kein verbindliches Recht dar. Sie unterliegt nur dem Vereinsrecht, eine grundsätzliche Rechtsverbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.

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