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Frage 161:
Besteht für den Heilpraktiker bei der Legionärskrankheit eine Meldepflicht nach §6 des Infektionsschutzgesetzes ?
1. Ja
2. Nein
Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 2 In der Bundesrepublik Deutschland ist nach § 7 Infektionsschutzgesetz der direkte oder indirekte Nachweis einer akuten Infektion durch Legionella sp. durch das diagnostizierende Labor meldepflichtig. Seit 2001 werden meldepflichtige Erkrankungen vom Robert Koch-Institut erfasst, das für 2004 475 gemeldete Legionellosen angibt. Zur Meldung angehalten ist der Leiter der Untersuchungsstelle, in der der Nachweis geführt wurde.