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Frage 213: Wann darf ein Heilpraktiker in der Geburtshilfe tätig sein? 1. Immer 2. Mit Erlaubnis des behandelnden Arztes 3. Mit Zustimmung des Amtsarztes 4. Mit Einwilligung der Schwangeren 5. Grundsätzlich nie
Wann darf ein Heilpraktiker in der Geburtshilfe tätig sein?
1. Immer
2. Mit Erlaubnis des behandelnden Arztes
3. Mit Zustimmung des Amtsarztes
4. Mit Einwilligung der Schwangeren
5. Grundsätzlich nie
Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 5 Das Hebammengesetz sagt aus, dass Geburtshilfe nur von Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern geleistet werden darf.