Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
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Frage 213:

Wann darf ein Heilpraktiker in der Geburtshilfe tätig sein?

1. Immer

2. Mit Erlaubnis des behandelnden Arztes

3. Mit Zustimmung des Amtsarztes

4. Mit Einwilligung der Schwangeren 

5. Grundsätzlich nie

 

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Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 5

Das Hebammengesetz sagt aus, dass Geburtshilfe nur von Ärzten, Hebammen und Entbindungspflegern geleistet werden darf.

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