Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
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Frage 28:

Wann führen Sie sinnvollerweise eine Ratschow-Lagerungsprobe durch?

1. Bei Verdacht auf chronischen Extremitätenverschluss

2. Bei Arteriosklerose

3. Bei chronischen Rückenschmerzen

4. Bei einem Schleudertrauma

5. Bei Verdacht auf Knochenbruch

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Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 1

Die Ratschow-Lagerungsprobe dient dazu, eine periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) der unteren Extremität zu diagnostizieren. Zur Durchführung des Tests muss sich der Patient auf den Rücken legen und die Beine im Winkel von 90° anheben. Dann vollführt er über maximal zwei Minuten oder bis zum Auftreten von Schmerzen ca. 30 Sprunggelenksbewegungen pro Minute. Anschließend setzt sich der Patient hin und lässt die Beine herabhängen. Daraufhin werden die Zeiten bis zum Erreichen der folgenden Zustände der Venenfüllung gemessen. Bei der pAVK sind diese Zeiten allgemein verlängert.
Bei den folgenden Angaben handelt es sich um Richtwerte:
Leichte diffuse Rötung der Füße: Normalerweise wird dieser Zustand innerhalb von 5 Sekunden erreicht. Bei Patienten mit pAVK dauert dies 20 bis 60 Sekunden.
Venenfüllung am Fußrücken: Normal sind bis zu 20 Sekunden. Bei pAVK-Patienten dauert die vollständige Venenfüllung über 60 Sekunden.

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