www.heilpraktik.de >>> zur Startseite Prüfungsfragen
Frage 44:
Ist ein Heilpraktiker verpflichtet, sich ständig weiter zu bilden?
1. Nein
2. Ja
3. Nur alle 5 Jahre
4. Nur alle 10 Jahre
5. Nur bei bestehenden Wissenslücken
Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 2 Das erfordert schon alleine die Sorgfaltspflicht gegenüber den Patienten. Eine falsche Behandlung auf Grund ungenügendem Wissensstands, die dem Patienten Schaden zufügt, kann unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit bestraft werden.