Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
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Frage 166:

Was wird zu den neurotischen Störungen gezählt ?

1. Neurovegetative Dystonie

2. Arachnophobie

3. Zwangshandlungen.

4. manisch-depressive Erkrankungen

5. Neurofibromatose

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Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 1, 2 und 3

Antwort 1: Eine (neuro-)vegetative Dystonie soll dann vorliegen, wenn die Erregungsleitung im vegetativen Nervensystem gestört ist. Bei diesem handelt es sich um das autonome, unwillkürliche Nervensystem, das solche Phänomene wie Blutdruck, Puls, Atemfrequenz und Verdauung regelt. Unwillkürlich heißt, es kann durch den Willen eigentlich nicht beeinflusst werden (allenfalls mittelbar, beispielsweise durch Meditation oder autogenes Training). Treten seelische Belastungen, Stress und Hektik auf, greift der gesunde Körper zunächst auf seine Leistungsreserven zurück. Wenn diese verbraucht sind, können leichtere oder schwer fassbare Unregelmäßigkeiten im unwillkürlichen Nervensystem auftreten, die funktionelle Beschwerden der Organe auslösen, aber ohne objektivierbaren organischen Befund.

Antwort 2: Arachnophopie ist die Angst vor Spinnen.

Antwort 4: Die Bipolare affektive Störung (auch bekannt unter der Bezeichnung „manisch-depressive Erkrankung”) ist eine psychische Störung und gehört zu den Affektstörungen. Sie zeigt sich bei den Betroffenen durch episodische, willentlich nicht kontrollierbare und extreme Auslenkungen des Antriebs, der Aktivität und der Stimmung, die weit außerhalb des Normalniveaus in Richtung Depression oder Manie schwanken.

Antwort 5: Als Neurofibromatosen wird eine Gruppe von Erbkrankheiten bezeichnet, die Neurofibrome (Nerventumore) verursachen und üblicherweise autosomal-dominant (über Chromosomen, die nicht das Geschlecht bestimmen) vererbt werden. Auch wenn bis zu acht unterschiedliche Arten der Neurofibrose unterschieden werden,[1] kommt vor allem zwei Krankheitsbildern klinische Bedeutung zu: Neurofibromatose Typ 1 (NF1) (Morbus Recklinghausen) und Neurofibromatose Typ 2 (NF2)

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