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Frage 6:
Welche Aussagen treffen für
Arzneimittel zu?
1. Homöopathische Arzneimittel dürfen
vom Heilpraktiker selber hergestellt und in Verkehr gebracht werden.
2. Zubereitungen von Schlafmohn (Papaver
somniferum) in
einer Potenz kleiner als D4 fallen nicht unter das
Betäubungsmittelgesetz.
3. Sowohl aktive als auch passive
Impfstoffe sind verschreibungspflichtig.
4. Aus Opiumextrakt hergestellte
Arzneimittel dürfen vom Heilpraktiker nicht verschrieben werden.
5. Phytotherapeutika dürfen von einem
Heilpraktiker in der Regel nicht verordnet werden. |