Prüfungsfragen für die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung
Testen Sie Ihr Fachwissen.

www.heilpraktik.de
>>> zur Startseite Prüfungsfragen

 
lablue Chat und Partnersuche



 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

Frage 6:

Welche Aussagen treffen für Arzneimittel zu?

1. Homöopathische Arzneimittel dürfen vom Heilpraktiker selber hergestellt und in Verkehr gebracht werden.

2. Zubereitungen von Schlafmohn (Papaver somniferum) in einer Potenz kleiner als D4 fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.

3. Sowohl aktive als auch passive Impfstoffe sind verschreibungspflichtig.

4. Aus Opiumextrakt hergestellte Arzneimittel dürfen vom Heilpraktiker nicht verschrieben werden.

5. Phytotherapeutika dürfen von einem Heilpraktiker in der Regel nicht verordnet werden.

<<< zur vorherigen Frage

Hier geht es zur Antwort Die richtige Antwort ist: 2, 3 und 4

Antwort 1: Homöopathische Mittel fallen unter das Arzneimittelgesetz und dürfen vom Heilpraktiker nicht hergestellt werden.

Antwort 2: Achtung Fangfrage! Kleiner als D4 ist nicht D3 sondern D5.

Antwort 4: Aus Opiumextrakt hergestellte Arzneimittel sind Betäubungsmittel und dürfen nur von Ärzten verschrieben werden.

Antwort 5: Phytotherapeutika sind in der Regel nicht verschreibungspflichtig und können vom HP angewandt werden.

zur nächsten Frage >>>

 

Benutzerdefinierte Suche